1. Die Finanzierung des Vereins wird gewährleistet durch:

1.1. Mitgliedsbeiträge und Sonderleistungen

1.2. Spenden und Einnahmen aus Sponsoren- und Werbeverträgen

1.3. Zuwendungen aus übergeordneten Verbänden und staatlichen Einrichtungen

1.4. Einnahmen aus Veranstaltungen jeglicher Art die in Verantwortung des Vereins durchgeführt werden

2. Die Mitgliedsbeiträge wurden auf der Mitgliederversammlung am 28.03.2018 wie folgt beschlossen:

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus Vereins- und Abteilungsbeitrag.

Maßgebend für den Abteilungsbeitrag sind nicht die TE, die durch den Sportler wahrgenommen werden, sondern die TE, welche die Trainingsgruppe anbietet.

Im Abteilungsbeitrag FBSG Schwimmen/Synchronschwimmen sind die Startgelder für 3 Wettkämpfe pro Jahr enthalten.

Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt zweimal für das jeweilige Halbjahr und hat per Einzugsermächtigung jeweils bis zum 31.03. bzw. 30.09. für das Halbjahr zu erfolgen.

Änderungen des Kontos, der Anschrift oder Kündigungen haben schriftlich gegenüber dem SVV Plauen, Geschäftsstelle Hofer Str.2, 08527 Plauen oder per Mail an die geschaeftsstelle@svv-plauen.de zu erfolgen.

Für den Fall einer vom Mitglied verschuldeten Rückbuchung werden Gebühren, von 7,00€ pro Rückbuchung, von dem Mitglied erhoben. Bei Mahnungen können 3,00€ pro Mahnung dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.

Die Beitragszahlung beginnt bei Eintritt bis 15. des Monats im gleichen Monat und bei Eintritt ab 16. des Monats im Folgemonat.

Auf Antrag (jährlich zu wiederholen) zahlen Studenten, Auszubildende über 18 Jahre, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende den Beitrag für Kinder/Jugendliche.

Die Höhe der außerordentlichen Beiträge/Sonderleistungen wird bedarfsabhängig geregelt und im Einverständnis zwischen Gesamtvorstand und der betreffenden Abteilung festgelegt.

Die erzielten Einnahmen des Vereins werden zur Abdeckung der geplanten Ausgaben, worüber der Gesamtvorstand entscheidet, verwendet.

  • In erster Linie sind diese Gelder für den Sportbetrieb zu verwenden.
  • Weiterhin sind die Finanzen des Vereins zur Absicherung eingegangener wirtschaftlicher Verpflichtungen ( Steuern, Mieten, Honorare u.a. ) zu verwenden.
  • Es dürfen keine Personen durch Ausgaben des Vereins, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Diese Finanzordnung tritt gemäß der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vom 28.03.2018 am 01. Januar 2018 in Kraft.

Die bisherige Finanzordnung vom 29.01.2014 verliert damit ihre Gültigkeit.

SVV Plauen e.V.

Finanzordnung